v1.514. Juni 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstalter

⚠️ Hinweis zur Übersetzung / Translation notice

Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung der tschechischen Originalversion und wird zur Information bereitgestellt. Bei Abweichungen oder Auslegungsfragen ist die tschechische Fassung rechtlich bindend.

This German version is a translation of the Czech original, provided for your information. In case of discrepancy or interpretation question, the Czech version is legally binding.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") regeln Ihre Nutzung von Lapvio Pro, der Plattform für Veranstalter, mit der Sie Trackdays durchführen, Fahreranmeldungen verwalten, das Sicherheitsbriefing und die Teilnehmererklärung bereitstellen, Fahrer am Veranstaltungstag abfertigen und Ihr Trackday-Geschäft betreiben können. Dieses Dokument umfasst auch etwaige Zahlungsleistungen, die Sie über Stripe Connect auf der Lapvio-Plattform nutzen.

Diese AGB werden zwischen Ihnen, dem Veranstalter, und der Amahi s.r.o., der Anbieterin des Lapvio-Dienstes, geschlossen. Es handelt sich um einen B2B-Vertrag. Er setzt voraus, dass Sie Lapvio Pro für gewerbliche Zwecke nutzen und befugt sind, Verträge im Namen des von Ihnen vertretenen Subjekts abzuschließen.

Falls Sie Fahrer sind und lapvio.com nutzen, betreffen Sie diese AGB nicht. Für Sie gelten stattdessen die AGB für Fahrer.

Mit der Anmeldung bei Lapvio Pro stimmen Sie diesen AGB zu sowie dem Auftragsverarbeitungsvertrag, der die Anlage 1 bildet und untrennbarer Bestandteil dieses Vertrags ist.

Zur besseren Orientierung verwenden wir folgende Definitionen: „Trackday" bezeichnet eine Veranstaltung auf einer Rennstrecke, eine ganz- oder halbtägige Fahrt auf einer geschlossenen Rennstrecke, durchgeführt vom Veranstalter; „Teilnehmererklärung" bezeichnet die vertragliche Risikoübernahme- und Haftungsfreistellungserklärung, die der Fahrer vor der Teilnahme an einem Trackday mit dem Veranstalter unterzeichnet; „Fahrerdaten" bezeichnet personenbezogene Daten von Fahrern und anderen Endnutzern, die im Zusammenhang mit Ihren Veranstaltungen durch Lapvio Pro fließen.

1. Definitionen und Parteien

Sie schließen den Vertrag mit der Amahi s.r.o., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung tschechischen Rechts mit Sitz Kurzova 2222/16, Stodůlky, 155 00 Prag 5, Tschechische Republik, IČO: 29494621, DIČ: CZ29494621, eingetragen beim Stadtgericht Prag, Abteilung C, Einlage 447404. In diesen AGB bezeichnen die Begriffe „Amahi", „wir", „uns" und „unser" die Gesellschaft Amahi s.r.o.; der Begriff „Lapvio" bezeichnet den Dienst selbst; der Begriff „Lapvio Pro" bezeichnet konkret den Teil des Dienstes, der für Veranstalter bestimmt ist.

Die Begriffe „Sie", „Ihr" und „Veranstalter" bezeichnen die juristische Person (oder in begrenzten Fällen einen Einzelunternehmer), die sich bei Lapvio Pro anmeldet und diese AGB akzeptiert.

Der Begriff „Fahrer" bezeichnet einen Endnutzer, der sich für Ihre Veranstaltungen anmeldet, an einem Trackday teilnimmt oder anderweitig mit den Anmeldungs- und Veranstaltungstag-Systemen interagiert, die Sie über Lapvio Pro betreiben.

Der Begriff „Abonnement" bezeichnet Ihren bezahlten Zugang zu Lapvio Pro nach einem der Tarife, die wir zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung anbieten.

Der Begriff „Stripe Connect" bezeichnet die von Stripe bereitgestellte Zahlungsinfrastruktur, über die Sie Zahlungen von Fahrern für Trackdays und weitere Leistungen einziehen können.

In allem, was diese AGB, Ihr Abonnement oder Ihr Konto betrifft, kontaktieren Sie uns unter info@lapvio.com. Bei Datenschutzfragen: privacy@lapvio.com.

2. Was Lapvio Pro bietet

Lapvio Pro ist eine Software-Plattform mit Werkzeugen zur Durchführung von Trackdays von Anfang bis Ende. Der aktuelle Funktionsumfang umfasst:

  • Erstellung und Verwaltung von Veranstaltungen
  • Anmeldeprozess für Fahrer (Magic-Link-basiert, OTP-Bestätigung, optionale WooCommerce-Synchronisation)
  • Erstellung und Bereitstellung des Sicherheitsbriefings
  • Unterzeichnung der Teilnehmererklärung über die DocuSeal-Integration
  • Veranstaltungstag-Operationen: Check-in, Gruppen- und Box-Zuordnung, Flags
  • Fahrer-CRM im Umfang Ihrer Organisation: Profile, Notizen, Historie, Tags, Sperren, Fahrzeuge
  • Veröffentlichung von Fotos und Benachrichtigungen
  • E-Mail-Kommunikation mit angemeldeten Fahrern über Postmark
  • Optionale Zahlungsabwicklung über Stripe Connect (Abschnitt 5)
  • Mehrsprachige Unterstützung (Tschechisch, Englisch, Deutsch)

Funktionen werden im Lauf der Zeit hinzugefügt und verfeinert. Der aktuell verfügbare Funktionsumfang ist derjenige, der in der Lapvio-Pro-Administrationsoberfläche zugänglich und in der In-Product-Hilfe beschrieben ist.

Wir sind nicht verpflichtet, eine bestimmte Funktion bereitzustellen, und können Funktionen ändern oder entfernen. Bei wesentlichen Einschränkungen, die die Art und Weise der Geschäftstätigkeit betreffen, kündigen wir dies mindestens 30 Tage vorher an, und Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Vertragsstrafe zu beenden.

3. Ihr Konto und befugte Nutzer

Bei der Anmeldung bei Lapvio Pro erstellen Sie ein Organisationskonto. Der erste Nutzer wird zum Super-Admin dieser Organisation und kann weitere Administratoren und Operatoren einladen.

Sie sind verantwortlich dafür, dass:

  • Jede Person, die Sie zu Ihrem Lapvio-Pro-Konto einladen, die Befugnis und die Fähigkeiten besitzt, das zu tun, wozu Sie ihr Zugang gewähren
  • Der Zugang umgehend entzogen wird, sobald jemand aus Ihrer Organisation ausscheidet
  • Alle unter Ihrem Organisationskonto durchgeführten Handlungen, ob durch Sie, Ihre Mitarbeiter oder eine andere Person mit gewährtem Zugang
  • Ihre Kontaktinformationen (Rechnungs-E-Mail, E-Mail des Haupt-Admins) aktuell sind

Jeder Nutzer meldet sich mit eigenem Google-Konto über OAuth an. Passwörter für Veranstalter-Administratoren geben wir nicht heraus. Bei Verlust oder Kompromittierung des Google-Zugangs kontaktieren Sie uns unter info@lapvio.com, und wir helfen bei der Wiederherstellung des Zugangs zum Organisationskonto.

Sie dürfen keine Anmeldedaten zwischen Personen teilen, keine generischen, im Team gemeinsam genutzten Admin-Konten erstellen und nicht versuchen, die durch die Plattform durchgesetzten rollenbasierten Zugriffskontrollen (Super-Admin, Admin, Operator) zu umgehen.

4. Abonnement, Abrechnung und Plattformgebühr

4.1 Preis des Abonnements

Die Preisliste ist auf lapvio.com veröffentlicht und kann eine Abonnementgrundgebühr, eine nutzungsabhängige Komponente (pro Veranstaltung oder pro angemeldetem Fahrer) oder eine Kombination beider enthalten. Die für Sie gültigen Bedingungen sind auf der Abrechnungsseite in der Administrationsoberfläche dargestellt.

Für die Anfangsphase nach dem Start erfolgt die Abrechnung durch manuelle Rechnungstellung. Wir senden Ihnen monatlich oder vierteljährlich (je nach Vereinbarung bei der Anmeldung) eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Mit zunehmender Reife der Plattform stellen wir auf die automatisierte Abrechnung über Stripe um; Sie werden mindestens 60 Tage vorher informiert und können die Umstellung durch Beendigung des Abonnements vor Wirksamwerden ablehnen.

4.2 Plattformgebühr aus Stripe Connect

Wenn Sie sich entscheiden, Stripe Connect zur Einziehung von Fahrerzahlungen über Lapvio zu nutzen (siehe Abschnitt 5), berechnet Lapvio bei diesen Zahlungen eine Plattformgebühr. Die Gebühr ist ein Prozentsatz jeder erfolgreichen Zahlung, der von Stripe automatisch abgezogen wird, bevor die Mittel auf Ihr verbundenes Stripe-Konto gelangen.

Der aktuelle Satz der Plattformgebühr ist auf Ihrer Abrechnungsseite in Lapvio Pro veröffentlicht. Den Satz können wir mit schriftlicher Mitteilung mit mindestens 60 Tagen Vorlauf ändern. Sie können einer Satzänderung widersprechen, indem Sie Stripe Connect in Ihrem Konto vor Wirksamwerden deaktivieren. Sie können Lapvio Pro weiterhin als reines Anmeldungstool ohne Zahlungsabwicklung nutzen.

Die Plattformgebühr ist getrennt von den eigenen Verarbeitungsgebühren von Stripe, die Stripe direkt berechnet und die sich nach Ihrem Vertrag mit Stripe richten.

4.3 Steuern

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Wo gesetzlich vorgeschrieben, weisen wir die Mehrwertsteuer auf der Rechnung aus. Für eigene Steuerpflichten (Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer aus Verkäufen an Fahrer und sonstige lokale Steuern) sind Sie selbst verantwortlich, und Lapvio ist nicht Ihr Steuerberater.

4.4 Zahlungsverzug

Rechnungen, die nicht innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit beglichen werden, können nach schriftlicher Mahnung zur Aussetzung des Dienstes führen. Wir berechnen den gesetzlichen Verzugszins nach der tschechischen Regierungsverordnung Nr. 351/2013 Slg. Konten mit einem Verzug von mehr als 60 Tagen können nach Abschnitt 11 beendet werden.

4.5 Keine Rückerstattung für Teilzeiträume

Abonnementgebühren werden für Teilzeiträume nicht erstattet. Bei Kündigung mitten im Abrechnungszeitraum läuft das Abonnement bis zum Ende des bezahlten Zeitraums und endet dann. Die Plattformgebühr aus Stripe Connect ist im Moment jeder erfolgreichen Zahlung vollständig verdient und nicht erstattbar.

5. Stripe Connect: Einziehung von Zahlungen über Lapvio

Lapvio Pro ist mit Stripe Connect integriert, sodass Sie Zahlungen von Fahrern für Trackday-Anmeldungen, Coaching-Einheiten oder Coaching-Inhalte direkt über die Plattform einziehen können. Die Nutzung von Stripe Connect ist freiwillig. Sie können Lapvio Pro auch ausschließlich als Anmeldungs- und Veranstaltungsmanagement-Tool nutzen und Zahlungen anderswo abwickeln.

Wenn Sie Stripe Connect aktivieren:

  • Schließen Sie einen eigenen Vertrag mit Stripe über das verbundene Konto. Die Stripe-Bedingungen gelten unmittelbar zwischen Ihnen und Stripe; wir sind dieser Vereinbarung nicht Partei
  • Sie sind Verkäufer in jeder Transaktion. Belege weisen Sie aus, Pflichten zur Rückerstattung tragen Sie und verbraucherrechtliche Ansprüche aus der erbrachten Leistung lösen Sie
  • Mittel aus jeder Fahrerzahlung gehen direkt auf Ihr verbundenes Stripe-Konto, abzüglich der Verarbeitungsgebühr von Stripe und der Plattformgebühr von Lapvio. Lapvio hält Ihre Mittel zu keinem Zeitpunkt
  • Sie sind verantwortlich für eigenes KYC, eigene Steuerregistrierung, Mehrwertsteuererhebung (sofern anwendbar) und sonstige regulatorische Pflichten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Leistungen
  • Eigene Rückerstattungs- und Stornierungsbedingungen legen Sie fest, veröffentlichen sie auf Ihrem Veranstalterprofil und auf den Seiten der einzelnen Veranstaltungen und entscheiden über Rückerstattungen selbst. Lapvio kann Rückerstattungen über Stripe auf Ihre Anweisung auslösen, entscheidet jedoch nicht in Ihrem Namen
  • Streitigkeiten und Chargebacks regelt Stripe nach eigenem Verfahren. Lapvio leistet dabei Beistand in Form transaktionaler Aufzeichnungen, ist jedoch nicht Partei der Chargeback-Entscheidung
  • Sperrt oder schließt Stripe Ihr verbundenes Konto, wird Ihre Möglichkeit, Zahlungen über Lapvio einzuziehen, automatisch ausgesetzt. Vorhandene Daten in Lapvio Pro sind davon nicht betroffen, und die Plattform können Sie für nicht zahlungsbezogene Funktionen weiter nutzen

Sie bestätigen, dass Sie zum Verkauf des angebotenen Trackdays, der Coaching-Einheit oder der Coaching-Inhalte berechtigt sind, dass alle Angebote dem anwendbaren Verbraucherschutzrecht entsprechen (einschließlich genauer Beschreibungen, Preise einschließlich Steuern, Rückerstattungsbedingungen und Kontaktangaben) und dass Ihre Tätigkeit nicht gegen die verbotenen Geschäftspraktiken laut Stripe-Regeln verstößt.

5.1 Coaching bei Ihren Veranstaltungen: wer der Verkäufer ist

Sie können Coaching als Teil Ihrer Veranstaltungen anbieten. Wenn Sie das tun, ist Verkäufer derjenige, der die Zahlung entgegennimmt:

  • Wenn Sie das Coaching verkaufen (über Ihr eigenes Stripe Connect oder als Buchung, die am Veranstaltungstag in bar bezahlt wird), sind Sie der Verkäufer gegenüber dem Fahrer, genau wie bei einem Trackday. Es gelten Ihre Rückerstattungs- und Stornierungsbedingungen, und Ihre Vereinbarung mit dem Instruktor (einschließlich, wie und wann Sie ihn bezahlen) besteht zwischen Ihnen und dem Instruktor, außerhalb von Lapvio
  • Wenn der Instruktor im Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung seine eigene Einheit über sein eigenes verbundenes Stripe-Konto verkauft, ist der Instruktor der Verkäufer gegenüber dem Fahrer, nicht Sie. Diese Transaktion besteht zwischen dem Instruktor und dem Fahrer auf Grundlage des eigenen Vertrags des Instruktors mit uns; Sie sind dafür nicht verantwortlich, und sie läuft nicht über Ihr Stripe-Konto

In jedem Fall ist es der Instruktor, der das Coaching durchführt, und er ist für das eigentliche Coaching verantwortlich: Qualifikation, Verhalten, Sicherheit und Versicherung. Lapvio wickelt die Zahlung für denjenigen ab, der Verkäufer ist, und ist nicht Partei des Coachings.

6. Daten: Verhältnis zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter

Dieser Abschnitt legt die datenschutzrechtliche Struktur fest. Alle operativen Details befinden sich im Auftragsverarbeitungsvertrag, Anlage 1.

6.1 Sie sind Verantwortlicher der Fahrerdaten

Für Daten, die Fahrer auf Ihren Veranstaltungsportalen eingeben, die Sie am Veranstaltungstag erheben, in Ihrem CRM festhalten und über Fahrer generieren (Notizen, Flags, Tags, Aufzeichnungen über die Erfüllung des Briefings, unterzeichnete Teilnehmererklärungen), sind Sie Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Sie entscheiden, was erhoben wird, warum und wie es verwendet wird.

Das bedeutet, Sie müssen:

  • Den Fahrern eine eigene Datenschutzerklärung zu diesen Daten zur Verfügung stellen. Die Datenschutzerklärung von Lapvio ersetzt Ihre eigene nicht
  • Eine Rechtsgrundlage für jede Verarbeitungstätigkeit festlegen
  • Die Rechte der betroffenen Personen nach DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch usw.) erfüllen, soweit sie sich gegen Sie als Verantwortlichen richten
  • Ein eigenes Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO führen, sofern Umfang und Charakter Ihrer Tätigkeit dies erfordern
  • Auf Verletzungen des Schutzes von Fahrerdaten reagieren und sie der Aufsichtsbehörde (und in Fällen nach Art. 34 DSGVO auch den Fahrern) melden, unabhängig davon, wo die Verletzung aufgetreten ist (Abschnitt 11 beschreibt unsere Rolle)
  • Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchführen, soweit erforderlich (Abschnitt 12 beschreibt unseren Beistand)
  • Sicherstellen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an Lapvio Pro im Einklang mit dem anwendbaren Recht erfolgt

Bei diesen Tätigkeiten treten wir als Ihr Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO auf. Fahrerdaten verarbeiten wir nur nach Ihren dokumentierten Weisungen, das heißt der gewöhnlichen Nutzung der Plattform sowie etwaiger schriftlicher Sonderweisungen.

6.2 Wir sind Verantwortlicher für plattformseitige Daten

Für eigene Administratorkonten, Abonnement-Abrechnungsdaten, Nutzung von Lapvio Pro und plattformseitige Analysen sind wir Verantwortlicher. Diese Verarbeitung beschreibt unsere Datenschutzerklärung.

6.3 Der AVV ist verbindlich

Mit der Annahme dieser AGB akzeptieren Sie auch den Auftragsverarbeitungsvertrag, Anlage 1. Dieser Vertrag umfasst:

  • Kategorien der Daten, die wir für Sie verarbeiten, und die Zwecke
  • Unsere Sicherheitsmaßnahmen
  • Liste der von uns genutzten Subprozessoren und Art der Mitteilung von Änderungen
  • Garantien bei internationalen Datenübermittlungen (SCC, soweit relevant)
  • Unseren Beistand bei der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen
  • Was bei Beendigung mit den Fahrerdaten geschieht: Rückgabe oder Löschung
  • Audit-Rechte

Wenn Sie Anpassungen am Standard-AVV benötigen (etwa zusätzliche Sicherheitsverpflichtungen, eigene Audit-Bedingungen oder spezifische Beschränkungen von Subprozessoren), kontaktieren Sie uns unter privacy@lapvio.com. Anpassungen liegen in unserem Ermessen und können höheren Abonnementstufen vorbehalten bleiben.

6.4 Datentrennung zwischen Subjekten

Sie sehen ausschließlich Daten Ihrer eigenen Organisation. Auf Daten von Veranstaltungen anderer Veranstalter, deren Fahrer oder deren Administratoraktionen haben Sie keinen Zugriff. Umgekehrt: Verifizierte Veranstaltungshistorie, die aus Ihren Veranstaltungen auf persönliche Lapvio-Profile von Fahrern (bei Fahrern, die das Profil aktiviert haben) übertragen wurde, richtet sich nach Ihrer Datenschutzerklärung für diese Daten, wird auf der Lapvio-Plattform aber unter den Datenschutzeinstellungen des jeweiligen Fahrers angezeigt.

7. Ihre Verantwortlichkeiten bei Veranstaltungen und auf der Plattform

Lapvio Pro stellt die Infrastruktur für Anmeldungen, Briefing, Teilnehmererklärung und Check-in. Für alles, was am eigentlichen Trackday geschieht, sind Sie verantwortlich. Dazu gehören insbesondere:

  • Veranstaltungsort, dessen Sicherheitsstandards und der Vertrag mit der Strecke
  • Versicherung: Haftpflichtversicherung, Teilnehmerversicherung und jegliches von der Strecke oder dem Gesetz geforderte Deckungserfordernis
  • Sicherheitsbriefing: Inhalt, Genauigkeit und Übereinstimmung mit den Streckenregeln
  • Teilnehmererklärung: Inhalt, Einholung der Unterschriften, Aufbewahrung gemäß Anforderungen der Versicherung und des anwendbaren Rechts. Die Teilnehmererklärung ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Fahrer. Lapvio ist niemals Partei der Teilnehmererklärung
  • Marshals, Instruktoren und sonstiges Personal bei der Veranstaltung
  • Übereinstimmung mit den Regeln der Motorsport-Verbände, soweit anwendbar (FIA, ASN, Autoklub České republiky, ADAC u. a.)
  • Übereinstimmung mit ökologischen, lärmtechnischen und regulatorischen Vorgaben der Strecke
  • Verhalten am Veranstaltungstag, einschließlich Bewältigung von Vorfällen, Verletzungen, technischen Defekten und Streitigkeiten zwischen Fahrern
  • Steuerliche Pflichten bezüglich der Einnahmen aus Ihren Veranstaltungen

Lapvio ist Software. Sie sind der Veranstalter des Trackdays.

Auf der Plattform verpflichten Sie sich darüber hinaus, dass:

  • Sämtliche Inhalte, die Sie veröffentlichen (Veranstaltungslisten, Beschreibungen, Briefing-Module, Fotos, Kommunikation mit Fahrern), korrekt, rechtmäßig und zur Veröffentlichung berechtigt sind
  • Mitteilungen, die Sie Fahrern über die Plattform senden, mit dem anwendbaren Recht zur Direktwerbung übereinstimmen (in der Tschechischen Republik: Gesetz Nr. 480/2004 Slg. über bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft). Lapvio stellt das Werkzeug bereit; die Rechtsgrundlage für den Versand liegt bei Ihnen
  • Sie Reklamationen von Fahrern und verbraucherrechtliche Anfragen gemäß dem auf Sie anwendbaren Recht bearbeiten
  • Sie die Plattform nicht für rechtswidrige, betrügerische oder irreführende Aktivitäten nutzen
  • Sie nicht versuchen, Fahrer ohne deren Einwilligung anzumelden oder das Magic-Link-System zur Versendung unaufgeforderter Mitteilungen zu missbrauchen
  • Sie keine Plattformdaten in größerem Umfang erfassen oder exportieren, als es zum Betrieb Ihres Geschäfts erforderlich ist
  • Sie nicht versuchen, Zugriff auf den Plattform-Code, die Infrastruktur oder die Daten anderer Veranstalter zu erlangen, sie zu replizieren oder Reverse Engineering durchzuführen

8. Geistiges Eigentum

8.1 Geistiges Eigentum von Lapvio

Die Lapvio-Plattform (Software, Design, Marke, kanonische Streckendatenbank, Bibliothek der Briefing-Module, Dokumentation und alle nicht veranstalterspezifischen Inhalte) ist geistiges Eigentum der Amahi s.r.o. oder ihrer Lizenzgeber. Diese AGB übertragen Ihnen keines dieser Rechte.

Für die Dauer des Abonnements erhalten Sie eine begrenzte, nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung von Lapvio Pro ausschließlich für Ihr eigenes Trackday-Geschäft.

Sie dürfen nicht:

  • Die Plattform kopieren, modifizieren oder Bearbeitungen erstellen
  • Den Zugang zu Ihrem Lapvio-Pro-Konto vertreiben, unterlizenzieren, vermieten oder verkaufen
  • Marke, Namen, Logo oder Designsprache von Lapvio in einer Weise verwenden, die eine über die tatsächliche Lage hinausgehende Unterstützung oder Partnerschaft suggeriert
  • Lapvio Pro als White-Label-Dienst an andere Veranstalter weiterverkaufen

Sie dürfen selbstverständlich öffentlich angeben, dass Sie Ihre Veranstaltungen über Lapvio Pro durchführen.

8.2 Ihr geistiges Eigentum

Eigentümer aller Inhalte, die Sie hochladen (Veranstaltungsbeschreibungen, Briefing-Inhalte, Ihr Logo und Ihre Marke, Fotos, von Ihnen geschriebene Mitteilungen), bleiben Sie. Der Amahi s.r.o. räumen Sie eine weltweite, nicht-exklusive, vergütungsfreie Lizenz zum Hosten, Speichern, Vervielfältigen, technischen Bearbeiten (zu Bereitstellungszwecken) und Anzeigen dieser Inhalte zum Zweck des Betriebs von Lapvio Pro in Ihrem Auftrag für die Dauer Ihres Abonnements zuzüglich einer angemessenen Zeit für Backup und Kontoabschluss ein.

Ihre Inhalte verwenden wir nicht für eigenes Marketing oder das Marketing anderer Veranstalter ohne Ihre schriftliche Zustimmung.

8.3 Fahrerdaten

Fahrerdaten fließen durch die Plattform, sind aber nicht „Ihre" oder „unsere" im Sinne des geistigen Eigentums. Sie sind personenbezogene Daten, die durch den Auftragsverarbeitungsvertrag, Anlage 1 und nicht durch das Recht des geistigen Eigentums geregelt werden.

8.4 Aggregierte Plattformstatistiken

Wir können aggregierte Statistiken aus der Plattformnutzung veröffentlichen (etwa die Gesamtzahl der in einer Saison auf Lapvio durchgeführten Veranstaltungen, die durchschnittliche Anzahl Fahrer pro Veranstaltung, beliebte Strecken), sofern aus ihnen kein konkreter Veranstalter oder Fahrer identifiziert werden kann.

9. Verfügbarkeit des Dienstes und Support

9.1 Wozu wir uns verpflichten

Es ist unser Ziel, Lapvio Pro 24/7 verfügbar zu halten. Wir treffen alle vernünftigen Maßnahmen zur Minimierung von Ausfallzeiten: Monitoring, redundante Infrastruktur bei unseren Hosting-Anbietern und schnelle Reaktion auf Vorfälle.

In dieser Phase verpflichten wir uns nicht zu einem konkreten Verfügbarkeitsprozentsatz. Wir verpflichten uns zu:

  • Mitteilung geplanter Wartung mindestens 48 Stunden vorher, wenn möglich außerhalb typischer Veranstaltungszeiten (zu diesen Zwecken gilt als „Veranstaltungstag" Samstag von 06:00 bis 18:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit)
  • Zeitnahe Information über jeden Vorfall, der die Verfügbarkeit der Plattform oder die Datenintegrität betrifft
  • E-Mail-Support unter info@lapvio.com während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09:00–17:00 MEZ, ohne tschechische Feiertage)
  • Bereitschaftssupport außerhalb der Geschäftszeiten an Ihren Veranstaltungstagen, sofern Sie uns über die Veranstaltung in der Plattform rechtzeitig informiert haben, als Best-Effort-Leistung

Sollten wir künftig eine kostenpflichtige Premium-Supportstufe einführen, bleibt der hier beschriebene E-Mail-Support Bestandteil aller Abonnements.

9.2 Höhere Gewalt und Ausfälle Dritter

Wir haften nicht für Ausfälle, die verursacht werden durch:

  • Ausfälle unserer Subprozessoren (Supabase, Vercel, Postmark, DocuSeal, Stripe, Google). Wir stellen den Dienst so schnell wieder her, wie diese Anbieter es zulassen
  • Ausfälle der Internet-Infrastruktur, DDoS-Angriffe oder Angriffe auf unsere Infrastruktur, die wir innerhalb wirtschaftlich angemessener Fristen mindern
  • Höhere Gewalt: Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen

Beeinträchtigt ein erheblicher Ausfall eine von Ihnen über die Plattform beworbene Veranstaltung wesentlich, kontaktieren Sie uns unter info@lapvio.com. Wir helfen Ihnen bei der Kommunikation mit betroffenen Fahrern und können nach eigenem Ermessen Service-Credits anbieten, sofern der Ausfall auf unserer Seite liegt.

10. Haftung

10.1 Wechselseitige Grundlage

Jede Partei haftet der anderen für tatsächlichen Schaden aus einer Verletzung dieser AGB, mit den nachstehenden Beschränkungen.

10.2 Haftungsobergrenze

Soweit nach tschechischem Recht zulässig, ist unsere gesamte aggregierte Haftung Ihnen gegenüber aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB für jeden Zeitraum von 12 Monaten auf den höheren Betrag begrenzt:

(a) die gesamten Zahlungen, die Sie der Amahi s.r.o. in diesem 12-Monats-Zeitraum geleistet haben (Abonnementgebühren und Plattformgebühren zusammen), oder

(b) 1.000 €

Diese Obergrenze gilt nicht für Haftung, die nach tschechischem Recht nicht beschränkt werden kann: insbesondere für Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Haftung für Schäden an Leben und Gesundheit, Verletzung der Verschwiegenheit, Verletzung des Auftragsverarbeitungsvertrags, die wesentlichen Schaden bei betroffenen Personen verursacht, und für jegliche sonstige Haftung, deren Beschränkung das Gesetz nicht zulässt.

10.3 Ausgeschlossene Schäden

Keine Partei haftet für mittelbare, Folge- oder besondere Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, entgangener Gelegenheit, Verlusts des Geschäftswerts oder Geschäftsunterbrechung, außer in den Fällen, in denen das tschechische Recht einen solchen Ausschluss nicht zulässt.

10.4 Ihre Schadloshaltung gegenüber Lapvio

Sie verpflichten sich, die Amahi s.r.o., ihre Organmitglieder, Mitarbeiter und Vertragspartner zu verteidigen, schadlos zu halten und freizustellen von Ansprüchen Dritter, die entstehen aus:

  • Ihrer Durchführung von Trackdays, Coaching-Einheiten oder einer von Ihnen Fahrern verkauften Leistung, einschließlich Ansprüchen von Fahrern, Dritten am Veranstaltungsort, Versicherungen, Aufsichtsbehörden oder Motorsport-Verbänden
  • Ihrer Teilnehmererklärung, Ihrer Versicherung oder deren Fehlen
  • Verstößen gegen Verbraucherschutz- oder Datenschutzrecht in Ihrer Rolle als Verkäufer und Verantwortlicher
  • Inhalten, die Sie auf der Plattform veröffentlichen und die Rechte Dritter verletzen
  • Ansprüchen von Steuerbehörden aus Ihren Verkäufen

Diese Schadloshaltung umfasst angemessene Rechtskosten und einen zugesprochenen oder im Vergleich zugestandenen Betrag, dem wir zustimmen.

10.5 Unsere Schadloshaltung gegenüber Ihnen

Wir verpflichten uns, Ihre Organisation zu verteidigen, schadlos zu halten und freizustellen von Ansprüchen Dritter, die darauf beruhen, dass die Lapvio-Pro-Plattform selbst bei dokumentationsgemäßer Nutzung Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzt. Die maximale Höhe unserer Haftung aus dieser Schadloshaltung entspricht der Obergrenze in Abschnitt 10.2. Wir halten Sie nicht schadlos für Ansprüche, die durch Ihre Modifikation oder Missbrauch der Plattform, die Verbindung der Plattform mit nicht von uns genehmigten Tools Dritter oder die fortgesetzte Nutzung nach unserer Aufforderung zur Einstellung verursacht werden.

11. Sperrung und Beendigung

11.1 Laufzeit des Abonnements

Ihr Abonnement verlängert sich am Ende jedes Abrechnungszeitraums automatisch, bis eine der Parteien es kündigt. Sie können es jederzeit mit Wirkung zum Ende des aktuellen bezahlten Zeitraums über die Kontoeinstellungen oder per E-Mail an info@lapvio.com kündigen. Eine Erstattung für den ungenutzten Teil eines bezahlten Zeitraums erfolgt nicht (Abschnitt 4.5).

11.2 Beendigung durch Lapvio

Wir können Ihr Abonnement aussetzen oder beenden, wenn:

  • Sie diese AGB oder den Auftragsverarbeitungsvertrag wesentlich verletzen und die Verletzung nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung beseitigen (oder bei nicht behebbaren Verletzungen sofort)
  • Sie mit der Bezahlung einer Rechnung mehr als 60 Tage über die Fälligkeit hinaus in Verzug geraten und mindestens eine schriftliche Mahnung erhalten haben
  • Sie insolvent sind, ein Insolvenzantrag gestellt wurde oder Sie den ordentlichen Geschäftsbetrieb eingestellt haben
  • Ihr Verhalten auf der Plattform ein ernsthaftes Risiko für Fahrer, andere Veranstalter oder Lapvio darstellt
  • Es das Gesetz, ein Gerichtsbeschluss oder eine bindende behördliche Aufforderung verlangt

Wo Gesetz oder Gerichtsbeschluss es nicht anders gestatten, geben wir Ihnen vor der Beendigung eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Stellungnahme, außer in Fällen dringender Gefahr.

11.3 Wirkungen der Beendigung

Wenn Ihr Abonnement endet, durch Kündigung, Beendigung oder Vereinbarung:

  • Ihr Zugang zur Lapvio-Pro-Administrationsoberfläche wird deaktiviert
  • Innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung können Sie einen Datenexport für Ihre Organisation anfordern: Veranstaltungen, Anmeldungen, CRM, Briefing-Prozesse und sonstige von Ihnen verwaltete Daten. Den Export stellen wir in einem strukturierten Format (JSON oder CSV) bereit
  • Nach 30 Tagen leiten wir den Löschprozess gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag ein. Fahrerdaten werden nach Ihren Weisungen zurückgegeben oder gelöscht, plattformseitige Daten werden gemäß unserer Aufbewahrungsrichtlinie aufbewahrt oder gelöscht
  • Verifizierte Veranstaltungshistorie, die auf aktivierte Fahrerprofile übertragen wurde, bleibt auf diesen Profilen sichtbar und ist mit dem historischen Veranstalternamen gekennzeichnet. Die Historie der Teilnahme eines Fahrers an Ihren Veranstaltungen gehört dem Fahrer. Bei Beendigung Ihres Abonnements verschwindet sie nicht aus seinem Profil. Die zugehörigen personenbezogenen Daten auf Lapvio-Pro-Seite werden nach Ihren Weisungen gelöscht
  • Offene Rechnungen bleiben fällig
  • Bestimmungen, die ihrem Sinn nach fortbestehen (geistiges Eigentum, Haftung, Schadloshaltung, Verschwiegenheit, Streitbeilegung), gelten weiter

11.4 Migrationshilfe

Wenn Sie sich entscheiden, zu einer anderen Plattform zu wechseln, leisten wir Ihnen angemessenen Beistand bei der Migration Ihrer Organisation. Dies umfasst den oben genannten Datenexport und die Beantwortung angemessener Fragen zur Datenstruktur. Eigene Migrationsskripte oder aktive Migrationsleistungen sind nicht Bestandteil des Standard-Abonnements.

12. Verschwiegenheit

Jede Partei kann im Verlauf dieses Vertrags von der anderen Partei nicht öffentliche Informationen erhalten: etwa Informationen zu unseren internen Preisvereinbarungen, unserer Roadmap, Ihren betrieblichen Aktivitäten oder Listen Ihrer Fahrer.

Jede Partei verpflichtet sich:

  • Vertrauliche Informationen nur zur Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden
  • Vertrauliche Informationen mindestens mit derselben Sorgfalt zu schützen, die sie eigenen vertraulichen Informationen widmet, und in jedem Fall mit angemessener Sorgfalt
  • Vertrauliche Informationen nur Mitarbeitern, Vertragspartnern und Beratern zugänglich zu machen, die sie kennen müssen und einer entsprechenden Verschwiegenheitspflicht unterliegen

Diese Verschwiegenheitspflicht besteht drei Jahre nach Beendigung dieses Vertrags fort.

Sie gilt nicht für Informationen, die ohne Verletzung dieses Vertrags öffentlich sind oder werden, der empfangenden Partei vor der Offenlegung bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder gesetzlich offenzulegen sind (mit unverzüglicher Mitteilung an die andere Partei, soweit gesetzlich zulässig).

13. Änderungen dieser AGB

Wir können diese AGB ändern, wenn sich der Dienst, die Rechtslage, unsere Partner ändern oder betriebliche Umstände dies erfordern.

Bei kleineren Änderungen (Tippfehler, Klarstellungen, Aktualisierung der Supportzeiten, Aktualisierung der Subprozessor-Liste gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag) aktualisieren wir die Seite direkt und informieren Veranstalter-Administratoren per E-Mail.

Bei wesentlichen Änderungen (die Ihre Gebühren, Pflichten, Haftung, die Datenverarbeitungsstruktur oder Beendigungsrechte betreffen) werden wir:

  • Mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden eine E-Mail an alle Organisations-Administratoren an die im Konto hinterlegte Adresse senden
  • Beim nächsten Login einen In-Product-Hinweis anzeigen
  • Sofern wir Gebühren erhöhen, Ihnen die Möglichkeit geben, den Vertrag vor Wirksamwerden der neuen Gebühren ohne Strafe zu beenden

Bei einer wesentlichen nachteiligen Änderung haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Strafe zu beenden, ausübbar binnen 60 Tagen nach unserer Mitteilung.

14. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

14.1 Anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik.

14.2 Gerichtsstand

Streitigkeiten zwischen uns entscheiden die zuständigen Gerichte der Tschechischen Republik. Die Parteien akzeptieren die ausschließliche Zuständigkeit dieser Gerichte.

Dies ist ein B2B-Vertrag. Zwingende Verbraucherschutzregeln finden auf ihn keine Anwendung. Sollten zwingende handelsrechtliche Vorschriften Ihres Heimatstaats in einem konkreten Bereich dennoch Vorrang vor tschechischem Recht haben (selten), gelten diese zwingenden Vorschriften.

14.3 Außergerichtliche Beilegung

Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens müssen Sie:

  • Uns schriftlich unter info@lapvio.com auf den Streitgegenstand hinweisen
  • Uns 30 Tage Zeit zur Reaktion und zum Lösungsversuch einräumen
  • Verhandlungen in Treu und Glauben führen

Lässt sich der Streit nicht innerhalb von 60 Tagen nach Ihrer Mitteilung beilegen, kann jede Partei ein gerichtliches Verfahren einleiten.

15. Schlussbestimmungen

Vollständigkeit der Vereinbarung. Diese AGB bilden zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag, Anlage 1, der Datenschutzerklärung und der Cookie-Richtlinie die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und der Amahi s.r.o. zu Lapvio Pro. Vorvertragliche Verhandlungen, Marketingmaterialien und informeller Schriftverkehr sind nicht Bestandteil des Vertrags.

Salvatorische Klausel. Sollte ein Teil dieser AGB nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Teile in Kraft.

Kein Verzicht. Setzen wir eine Bestimmung in einer konkreten Situation nicht durch, liegt darin kein Verzicht in einer anderen Situation.

Übertragung. Sie dürfen diese AGB oder Ihr Konto nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung auf einen anderen Subjekt übertragen. Wir können diese AGB im Zusammenhang mit Verkauf, Fusion oder Restrukturierung der Amahi s.r.o. auf eine Nachfolgegesellschaft übertragen.

Keine Vertretung oder Partnerschaft. Diese AGB begründen weder eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Vertretung noch ein Arbeitsverhältnis zwischen uns. Keine Partei kann die andere binden.

Mitteilungen. Mitteilungen an uns senden Sie an info@lapvio.com. Mitteilungen an Sie senden wir an die im Konto hinterlegte E-Mail des Super-Admins der Organisation. Mitteilungen gelten am nächsten Werktag nach Versand als zugegangen.

Sprachfassung. Diese AGB werden auf Tschechisch, Englisch und Deutsch veröffentlicht. Bei Widersprüchen ist die tschechische Fassung maßgeblich.

Kontakt. Allgemeiner Kontakt: info@lapvio.com. Datenschutzfragen und Auftragsverarbeitungsvertrag: privacy@lapvio.com. Postanschrift: Amahi s.r.o., Kurzova 2222/16, Stodůlky, 155 00 Prag 5, Tschechische Republik.


Anlage 1, Auftragsverarbeitungsvertrag, ist untrennbarer Bestandteil dieser AGB.